Das gehört in eine Patientenverfügung

Was muss in eine Patientenverfügung?

Arzt Fragen

Zusammenfassung: Ein schwerer Unfall oder ein Schlaganfall können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen und welche nicht. Mit einer Patientenverfügung legen Sie bestenfalls rechtzeitig fest, welche Heilbehandlungen Sie für sich selbst im Not- und Pflegefall wünschen oder ablehnen. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist die „schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§1901a Abs. 1 BGB).

Übersetzt heißt das, dass Personen bestenfalls frühzeitig festlegen, wie und in welcher Weise sie behandelt werden möchten, wenn sie selbst zu einem zukünftigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Dieses Szenario kann eintreten, wenn die Betroffenen nicht mehr ansprechbar und damit auch nicht einwilligungsfähig sind. Besonders kritisch ist die Situation, wenn es darum geht, lebenserhaltende Maßnahmen abzuschalten. Deshalb ist eine Patientenverfügung eine wichtige Vorsorgemaßnahme.

Diese 5 Dinge müssen rein

  1. Genauso ist sie eine Richtschnur für die Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht) oder Betreuer (Betreuungsverfügung) des Betroffenen im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter.
  2. Sie kommt erst zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über eine medizinische Behandlung zu entscheiden. In der Regel werden die Ärzte über den Zeitpunkt entscheiden.
  3. Sie können (und sollten) sie regelmäßig überprüfen und ggfs. aktualisieren. Online-Dienste helfen dabei, das Dokument jederzeit einzusehen und bei Rechtsänderungen alarmiert zu werden.
  4. Sie können Sie jederzeit widerrufen, formlos und auch mündlich.
  5. Sie müssen nicht befürchten, dass ein Arzt aktive Sterbehilfe leistet, denn das ist in Deutschland verboten. Auch bei der passiven Sterbehilfe werden ärztliche Handlungen nicht komplett unterlassen. Es werden lediglich leidenslindernde Maßnahmen bevorzugt.

Patientenverfügung – Beispiel und Muster?

Es gibt im Internet und im Buchhandel viele kostenlose Muster für die Patientenverfügung, dennoch sollten Sie darauf achten, dass alles gut überlegt und rechtens ist, was Sie darin festlegen. Schließlich ist eine Patientenverfügung ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen.

Auf jeden Fall sollte eine Patientenverfügung Folgendes enthalten:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum
  • Unterschrift
  • Genaue Beschreibung der Situation, für die sie gelten soll
  • Genaue Benennung der medizinischen Maßnahmen, die der Betroffene wünscht
  • Genaue Benennung der medizinischen Maßnahmen, die der Betroffene auf keinen Fall möchte

Kosten einer Patientenverfügung

Es gibt im Internet kostenlose Patientenverfügungs-Vordrucke, die man herunterladen kann. Daher sind die Kosten für diese Patientenverfügung gleich null, jedoch kann diese Form der Patientenverfügung im Einzelfall nicht ausreichend sein, da Sie bei diesen Mustern nur Kreuzchen setzen. Eine gute Beratung – etwa durch Ihren Hausarzt oder einen Fachanwalt– sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Denn nur dann können Sie klar und deutlich Ihre Wünsche beschreiben.

Wenn Sie sich für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung einen Anwalt oder Notar suchen und mit ihm eine ausführliche Patientenverfügung erstellen möchten, fallen Gebühren für die Beratung sowie die Ausfertigung an. Je nach Region und Aufwand liegen die Kosten für die Patientenverfügung durch einen Notar bei ca. 60 bis 160 Euro.