Was tun mit Schnupfenkindern in Coronazeiten?
Zusammenfassung: Viele Eltern blicken derzeit mit Bangen auf den Herbst: Was passiert, wenn die Schnupfenzeit richtig losgeht? Wird mein Kind dann dauernd aus der Kita heimgeschickt? Darf es wieder nicht zur Schule gehen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- Darf mein Kind mit einer Schnupfnase oder leichtem Husten in die Kita/Schule?
- Wann sollte ich mein Kind zuhause behalten?
- Wann darf mein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita oder Schule?
- Wann sollte ich mein Kind testen lassen?
- Wann muss mein Kind in Quarantäne?
- Ist der Coronatest unangenehm für mein Kind?
- Wann muss eine Schule/Kita geschlossen werden?
- Wie lange dauert es, bis die Testergebnisse vorliegen?
- Was, wenn mein Kind zuhause bleiben muss, ich meine Kinderkrankentage/Urlaubstage aber aufgebraucht habe?
- Schnupfen ist kein typisches Corona-Symptom – wieso soll mein Kind deswegen zuhause bleiben?
- Infoseiten und Hotlines der Bundesländer
Darf mein Kind mit einer Schnupfnase oder leichtem Husten in die Kita/Schule?
Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und können sich laufend wieder ändern. In manchen Ländern dürfen auch Kinder mit leichten Symptomen in die Kita, sofern sie ansonsten putzmunter sind, in anderen nicht. Unter dem Punkt „Informationsangebote zu den Regelungen der Bundesländer“ finden Sie eine Liste aller Informationsangebote der verschiedenen Bundesländer.
Wann sollte ich mein Kind zuhause behalten?
Wenn Ihr Kind deutlich krank ist, fiebert oder schlimme Symptome hat, sollten Sie es immer zuhause behalten oder es gegebenenfalls beim Arzt vorstellen – wie in Nicht-Corona-Zeiten auch! Außerdem sollten Sie auch bei leichten Symptomen vorsichtig sein, wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass sich Ihr Kind mit SARS-CoV-2 angesteckt haben könnte – beispielsweise, weil es Kontakt mit einer infizierten Person hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Besprechen Sie dann zunächst telefonisch mit Ihrem Kinderarzt, wie Sie weiter verfahren sollten.
Wann darf mein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita oder Schule?
Auch das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In manchen Ländern reichen zwei Tage Symptomfreiheit aus, in anderen wird ein negativer Coronatest verlangt. Was genau in Ihrem Bundesland aktuell gilt, erfahren Sie bei den jeweiligen Hotlines. Eine Liste finden Sie unter dem Punkt „Informationsangebote zu den Regelungen der Bundesländer“.
Wann sollte ich mein Kind testen lassen?
Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass sich Ihr Kind mit SARS-CoV-2 infiziert hat – beispielsweise, weil es direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatte, sollten Sie es testen lassen. Das gilt auch, wenn es stärkere Symptome wie trockenen Husten, Halsschmerzen oder Durchfall hat (der bei Kindern mit Corona häufiger auftritt). Klären Sie dann zunächst telefonisch mit Ihrem Kinderarzt, wie Sie weiter verfahren sollen.
Wann muss mein Kind in Quarantäne?
Quarantäne ist eine Maßnahme, die vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Sie wird für die Kinder angeordnet, wenn sie Kontakte mit bestätigten infizierten Personen, etwa in der Schule oder Kita, hatten. Die Eltern müssen dann noch keine Quarantäne einhalten. Das ist erst der Fall, wenn sich Ihr Kind tatsächlich angesteckt hat. Dennoch sollten Sie in einer solchen Situation die Hygieneregeln besonders gewissenhaft einhalten und soziale Kontakte vorsichtshalber reduzieren.
Ist der Coronatest unangenehm für mein Kind?
Ein tiefer Rachenabstrich ist tatsächlich eine recht unangenehme Prozedur – für Kinder wie Erwachsene. Allerdings ist er auch schnell vorbei. Medizinisches Personal in voller Schutzmontur kann kleinen Kindern aber besonders Angst machen, was die Bereitschaft der Kleinen, sich untersuchen zu lassen, zusätzlich erschwert. Versuchen Sie kleine Kinder auf den Test vorzubereiten und erklären Sie beispielsweise, warum die Leute sich so komisch anziehen.
Wann muss eine Schule/Kita geschlossen werden?
Ist ein Kind, Betreuer oder Lehrer positiv auf das Coronavirus getestet worden, müssen sich direkte Kontaktpersonen in Quarantäne begeben. Dass kann die ganze Einrichtung betreffen, muss aber nicht – beispielsweise, wenn Klassen oder Betreuungsgruppen untereinander keinen Kontakt hatten. Treten viele Fälle auf, ist der Verdacht gegeben, dass es noch weitere unentdeckte Infizierte gibt, die andere anstecken könnten. In dem Fall kann ebenfalls die ganze Einrichtung geschlossen werden.
Wie lange dauert es, bis die Testergebnisse vorliegen?
Das reine Testverfahren nimmt derzeit etwa vier bis fünf Stunden in Anspruch. Hinzu kommen aber der Transport ins Labor, die Vorbereitung des Tests, mitunter auch Wartezeiten, wenn gerade viele Proben auflaufen. In der Regel soll das Ergebnis aber nach 24 Stunden vorliegen.
Was, wenn mein Kind zuhause bleiben muss, ich meine Kinderkrankentage/Urlaubstage aber aufgebraucht habe?
Muss Ihr Kind zuhause bleiben, weil es erkrankt ist, sollten Sie umgehend mit Ihrem Arbeitgeber klären, wie Sie weiter vorgehen und das Problem lösen können. Wenn Ihre Kinderkrankentage bereits zur Neige gehen, sollten Sie dieses Gespräch schon im Vorfeld führen.
Wird die Einrichtung geschlossen, haben Sie aufgrund der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes § 56 Abs. 1a unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigung. Er gilt, wenn Sie Kinder unter zwölf Jahren betreuen müssen, weil niemand anders das übernehmen kann. Dann steht Ihnen parallel zum Kurzarbeitergeld eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens zu. Dieser Zuschuss ist auf für einen Zeitraum von bis zu zehn, beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende und einen monatlichen Betrag von maximal 2016 Euro begrenzt. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der sich das Geld erstatten lassen muss. Selbstständige müssen die Unterstützung selbst beantragen.
Schnupfen ist kein typisches Corona-Symptom – wieso soll mein Kind deswegen zuhause bleiben?
In manchen Bundesländern sind leichte Symptome inzwischen kein Grund mehr das Kind zwingend zuhause zu behalten. In anderen Bundesländern werden die Regeln derzeit überarbeitet. Allerdings ist Schnupfen bei einer SARS-CoV-2-Infektion auch nicht wirklich selten. Zwar tritt trockener Husten häufiger auf, aber auch unter Schnupfen leidet nach Angaben der Robert Koch-Instituts etwa jeder dritte Erkrankte.
Infoseiten und Hotlines der Bundesländer
Baden-Württemberg
- Hotline: 0711 904-39555 (täglich 9-18 Uhr)
- Websites: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Kita
Bayern
- Hotline: 089/122 220 (täglich 8-18 Uhr)
- Website: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Berlin
- Hotline Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: 030 90227-5050
- Website: https://www.berlin.de/corona/faq/ Website: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-oeffnung-kita-und-kindertagespflege/
Brandenburg
- Hotline Bürgertelefon: 0331 866-5050, (wochentags 9 – 19 Uhr)
- Website https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
Bremen
- Bürgertelefon 115 oder 361-0 (wochentags 7 bis 18 Uhr)
- Website https://www.bremen.de/corona/corona-faq
Hamburg
- Corona-Hotline: (040) 42828-4000. Sie (täglich 24 Stunden)
- Website: https://www.hamburg.de/kindertagesbetreuung-allgemein/13701524/coronavirus-elterninfo/
Hessen
- Corona-Hotline: 0800 55 54 666
- Website: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bildung-und-betreuung/betreuung-und-schule
- Website: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/eingeschraenkter-regelbetrieb-ab-dem-2-juni
- Website: https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/202605_faq_eingeschraenkter_regelbetrieb.pdf
Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Hotline: 0385 588 11 3 11 (täglich 8-16 Uhr)
- Website: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/
Niedersachsen
- Hotline Schuldbehörde Hannover: 0511 106 6000 Allgemeine Corona-Hotline: 0511 120 6000 (täglich 8-20 Uhr)
- Website: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html
Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Corona-Hotline: 0211 9119-1001 Ministerium für Schule und Bildung: 0211 586740
- Website: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
Rheinland-Pfalz
- Hotline für Fragen zur Kita-Betreuung: Tel. 06131 967 500 (Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr) NUR für Schulen: Hotline für organisatorische Fragen: 0261 2054613300 (Montag bis Donnerstag 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) Allgemeine Corona-Hotline 0800 575 81 00 (wochentags 8-18 Uhr, Wochenende 10 – 15 Uhr)
- Website: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/
Saarland
- Hotline: 0681 5014422 8
- Website: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/
Sachsen
- Hotline: 0800 1000214 (wochentags 7-18 Uhr, Wochenende 12-18 Uhr)
- Website: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronavirus-faq.html Sachsen-Anhalt Es wird derzeit keine Hotline angeboten Website: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/eingeschraenkter-regelbetrieb-in-kindertageseinrichtungen/
Schleswig-Holstein
- Bürgertelefon: 0431 797 000 01 (werktags von 8-20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8-16.30 Uhr)
- Website: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Kita.html
Thüringen
- Infotelefon Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: 0361 57341 1500 (wochentags 8-20 Uhr, Sa 10-16:00 Uhr)
- Website: https://corona.thueringen.de/bildung-erziehung/schule