Wenn Medikamente teuer sein sollen
Das Gesundheitministerium hat sich beeilt: Wenige Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente legt Minister Hermann Gröhe den Entwurf für ein Gesetz vor, das den Versand dieser Arzneimittel in Deutschland verbieten soll. Eine Versandapotheke bietet Medikamente z.T. deutlich preiswerter an als stationäre Apotheken – zum Vorteil der Patienten und Kunden.
Der Gesetzentwurf wird nun an das Bundeskanzleramt und die Bundestagsfraktionen von Union und SPD weitergeleitet. In einem Anschreiben an die Fraktionsvorsitzenden und die gesundheitspolitischen Sprecher von Union und SPD erklärt Gröhe, dass nach der EuGH-Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode Handlungsbedarf bestehe. Andernfalls drohe die Gefahr einer Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken, die bislang die Arzneimittelversorgung vor Ort mit einer persönlichen Beratung rund um die Uhr sicherstellt.
Mit dem Gesetz will Gröhe nach eigenen Angaben erreichen, dass bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland wieder einheitlich der Apothekenabgabepreis und die darauf aufbauenden Zahlungsregelungen gelten. Er betonte, mit dem Gesetz werde sich Deutschland den 21 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anschließen, die ebenfalls ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel nationalrechtlich umgesetzt haben. Gröhe mahnt zur Eile und bittet die Koalition um eine "möglichst zügige Beratung" des Entwurfs und eine Entscheidung bis zum Sommer.
Die Apotheker in Deutschland begrüßen die Initiative des Ministers. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. erklärt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe eine extreme Schieflage im Wettbewerb erzeugt. "Ein umgehendes Versandhandelsverbot ist die konsequente Lösung, die es jetzt braucht, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die Präsenz-Apotheken herzustellen und die Versorgung in der Fläche zu sichern."
Das EuGH hatte im Oktober die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente als nicht europarechtskonform eingestuft. Versandapotheken, die aus dem EU-Ausland Medikamente an Kunden in Deutschland verschicken, müssen sich nun nicht mehr an die Preise halten. Apotheken in Deutschland ist das nicht möglich. Sie sind durch die geltende Arzneimittelpreisverordnung an die vorgegebenen Preise gebunden.